Gemeinschaftsarbeit 2025

Die Gemeinschaftsarbeit findet an den hier aufgeführten Tagen statt. Eine Anmeldung zur  Gemeinschaftsarbeit hat zu erfolgen .  Zu beachten sind auch die unten aufgeführten Regeln! Diese sind zwingend einzuhalten. 

Beginn 09. 00 Uhr  Treffen vor dem Vereinsheim

Ende: 13:00 Uhrr

 

März 2025

22.03.2025 Gemeinschaftsarbeit  Wasser anstellen. Die Anwesenheit ist erforderlich, damit der Zulaufhahn geschlossen wird.  

April 2025

12.04.2025

 

Mai 2025

10.05.2025 und 

31.05.2025

Juni 2025

28.06.2025

Juli 2025

12.07.2025 und am 26.07.2025 mit Heckenschnitt und Baumschnitt

August 2025

16.08.2025 Heckenschneiden und Baumschnitt

September 2025

06.09.2025

Oktober 2025 

11.10.2025 und 25.10.2025

November 2025

22.11.2025 Gemeinschaftsarbeit, Wasser abstellen, Zulaufhahn öffnen

Regeln der Gemeinschaftsarbeit

. Grundsatz

Die Durchführung aller gemeinschaftlichen Arbeitseinsätze (Gemeinschaftsarbeit) gilt für alle Pächter eines Kleingartens innerhalb unseres Kleingartenvereins und bezieht sich auf das Vereinsgelände.
Gemeinschaftsarbeit

Die Gemeinschaftsarbeit umfasst die folgenden Tätigkeiten:

  • Pflege der Außengrenzen
  • Gestaltung und Pflege von Gemeinschaftsflächen,
  • Pflege leerstehender Gärten,
  • Errichtung, Pflege und Instandhaltung von Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsanlagen,
  • Pflege und Instandhaltung des Vereinsheims, sowie
  • Pflege von gemeinschaftlichen Gehölzen und sonstigen Pflanzen
  • notwendige Tätigkeiten im Zusammenhang mit Vereinsfestlichkeiten (Sonderstunden).

Darüber hinaus können durch den Vorstand anlassbezogen auch andere Tätigkeiten festgelegt werden.

Nicht zu den Gemeinschaftsarbeiten gehören

  • die Pflege und Bewirtschaftung des eigenen Kleingartens,

Pflicht zur Teilnahme an den Gemeinschaftsarbeiten

Jeder Pächter ist grundsätzlich verpflichtet, soweit kein Grund für eine Befreiung vorliegt, in Höhe der jährlich festgelegten Arbeitsstunden an den Gemeinschaftsarbeiten teilzunehmen und sich an der Gestaltung, Pflege, Erhaltung, Umbau und Neubau von Gemeinschaftseinrichtungen durch Arbeitsleistungen nach der Gartenordnung zu beteiligen.

Der Vorstand ist berechtigt, gesonderte Vereinbarungen zur Erbringung der Gemeinschaftsleistungen abzuschließen.

Ersatzpersonen

Bei Verhinderung der Teilnahme an den festgelegten Gemeinschaftsarbeiten, kann durch den Pächter, in Absprache mit dem Vorstand, eine Ersatzperson gestellt werden. Dieser muss jedoch ein passiver Mitglied sein.  

Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden/Pflichtstunden

Die Anzahl der zu erbringenden Gemeinschaftsstunden werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung  festgelegt.

Eine Übertragung der Arbeitsstunden auf einen anderen Kleingarten ist ausgeschlossen.

Dokumentation der Gemeinschaftseinsätze

Jeder Teilnehmer an den Gemeinschaftsarbeiten hat dafür zu sorgen, dass seine Teilnahme zeitnah, am besten direkt am Ende der Gemeinschaftsarbeit, dokumentiert wird. Dieser Nachweis wird von einer Person auf dem Vorstand  schriftlich festgehalten. Die Kontrolle über die Richtigkeit der Eintragung obliegt bei Jedem selbst.

Nicht auf diese Weise dokumentierte Teilnahmen an den Gemeinschaftsarbeiten bleiben bei der Anrechnung der jährlichen Arbeitsstunden grundsätzlich unberücksichtigt.

Termine

Gemeinschaftsarbeiten finden grundsätzlich SAMSTAGS in den Monaten von März bis November in der Zeit von 9:00 Uhr – 13:00 Uhr statt. Die Termine sind unten aufgeführt für das jeweilige Jahr. 

Die genauen Termine werden durch Aushang bekannt gegeben und den Mitglieder zugesandt bzw. auch hier auf der Internetseite aufgezeigt. Zudem wird nochmals in der Whattsapp Gruppe daran erinnert. 

Bei Verhinderung ist eine zeitnahe Mitteilung an den Vorstand unerlässlich.

Der Vorstand ist berechtigt in begründeten Fällen den Einsatz auf einen anderen Tag zu verschieben. Die Verschiebung und der Ersatztermin sind rechtzeitig bekannt zu geben.

Befreiung von der Gemeinschaftsarbeit

Abweichend von der Pflicht zur Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit, gilt Folgendes:

Aus gesundheitlichen Gründen und bei Härtefällen können auf Antrag weitere Ausnahmen von der Pflicht zur Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit genehmigt werden. Der Antrag ist rechtzeitig an den Vorstand zu richten. Über den Antrag entscheidet der Vorstand durch Beschluss.

Ausgeschlossene Personen

  • Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind von der Teilnahme an den Gemeinschaftsarbeit grundsätzlich ausgeschlossen.

Garten- und sonstige Arbeitsgeräte

  • Beschädigungen an den vereinseigenen Arbeitsmittel sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen. Der Nutzer haftet grundsätzlich nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachbeschädigungen. Diese Schäden sind vom Verursacher zu ersetzen.
  • Der Verein haftet nicht für Schäden an Arbeitsmitteln von Vereinsmitgliedern, die bei den Gemeinschaftseinsätzen entstehen.

Ersatzleistungen

Für nicht geleistete Arbeitsstunden, die nicht vom Vorstand zu vertreten sind, werden je Stunde Ersatzleistungen (Geldbetrag) in der von der Mitgliederversammlung beschlossene Höhe des Ersatzleistungsbetrages mit der nächsten Jahresabrechnung eingefordert. Eine Befreiung von der Ersatzleistung ist ausgeschlossen. Diese Beträgt zur Zeit 20,00 Euro pro Stunde.  

Speisen und Getränke

  • An heißen Tagen sollte ausreichend Flüssigkeit mitgenommen werden. Es kann aber auch im Vereinsheim nach Getränke angefragt werden. 
  • Der Verzehr von alkoholischen Getränken während der Gemeinschaftsarbeit ist untersagt.

Schlussbestimmungen

Über Fragen, Probleme oder sonstige Streitigkeiten die in dieser Vereinbarung nicht geregelt sind, entscheidet der Vorstand

  

 

 

 

Zur Stärkung gibt es um 11:OO Uhr gegen eine kleinen Unkostenbeitrag  (3,00 Euro)  ein Frühstück 

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